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Mit Sicherungshypothek wird eine Form der Buchhypothek bezeichnet, bei
der die Anwendung der §§ 891 ff, d.h. der Regeln über den Gutglaubenserwerb,
hinsichtlich der Hypothek selbst ausgeschlossen ist.
Die Sicherungshyothek ist in § 1184 BGB geregelt
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