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Siegel
(recht.straf.bt.136)
    

Inhalt
             1. Im Sinne von § 136 StGB bei Siegelbruch

1. Im Sinne von § 136 StGB bei Siegelbruch

Siegel ist eine Kennzeichung mit Beglaubigungscharakter durch eine Behörde oder einen Amtsträger.

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Auf diesen Artikel verweisen: Pfandsiegel <-- Kuckuck --> * Siegelbruch * Petschaft