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Solawechsel/Eigenwechsel
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier.wechsel)
    

Inhalt
             1. Beispiel
                1.1. Wechsel

Mit Solawechsel (= Eigenwechsel) wird ein Wechsel bezeichnet, in dem Aussteller und Bezogener identisch sind, d.h. ein Wechsel, mit dem der Aussteller sich selbst zur Zahlung anweist (Art. 35 WG).

1. Beispiel

1.1. Wechsel

Gegen diesen Wechsel zahle ich an Frau Margarete Dunst in Mainz am 1. August 2008 zwanzigtausend Euro.

Mainz, den 12.11.2007.

Hermine Nothnagel

Der Solawechsel ist die seit 12. Jahrhundert gebräuchliche Grundform des Wechsel, aus der sich im 14.Jahrhundert dann der gezogene Wechsel (= die Tratte) entwickelt hat.

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