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Sonderabschreibungen
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer)
    

Mit Sonderabschreibung wird die vom Gesetz für bestimmte Wirtschaftsgüter (z.B. Wohnraum, ) eingräumte Möglichkeit genannt, in der Anfangsphase einer Investition neben der normalen Abschreibung steuerlich zusätzlich Abschreibungen in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes vom Wert vornehmen zu dürfen. Mit dieser Möglichkeit sollen die Invesition in die begünstigten Projekte staatlich gefördert werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Abschreibungsgesellschaft/Verlustzuweisungsgesellschaft