logo
Artikel Diskussion (0)
Sonderopfer
(recht.oeffentlich.staatshaftung)
    

Von einem Sonderopfer spricht man bei einer schweren und unerträglichen Beeinträchtigung, die das allgemeine Lebensrisiko überschreitet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: enteignender Eingriff * enteignungsgleicher Eingriff * Aufopferung/Aufopferungsanspruch/aufopferungsgleicher Eingriff