logo
Artikel Diskussion (0)
Sonderwirtschaftszone/Sonderwirtschaftsgebiet
(recht.allgemein.wirtschaft und recht.oeffentlich.grundrechte.art3)
    

Mit Sonderwirtschaftszone bezeichnet man regional abgegrenzte Gebiete in denen andere, mildere, Gesetze für die Wirtschaft gelten als für das übrige Staatsgebiet.

In Deutschland muss bei der Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen hinsichtlich der Bundesgesetze allerdings der Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG beachtet werden. D.h. es muss eine sachlicher Unterschied bestehen der die Ungleichbehandlung rechtfertigt. Siehe für Details unter { "@context": "http://schema.org/", "@type": "ScholarlyArticle", "name": "Sonderwirtschaftszone/Sonderwirtschaftsgebiet", } Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise