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Sonntag
(recht.allgemein)
    

Mit Sonntag wird der siebte Tag der Woche bezeichnet.

Das Grundgesetz bestimmt in Art. 140 GG iVM Art. 139 WRV: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt."

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