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Sozialhilfe
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.sozial)
    

Mit Sozialhilfe wird die vom Staat gezahlte Hilfe zum Lebensunterhalt für Menschen bezeichnet die sich nicht selbst helfen können und auch von Angehörigen oder anderen staatlichen Stellen keine Hilfe erhalten.

Bis 2005 war die Sozialhilfe einheitlich im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) geregelt. Mit Einführung der Hartz-Reformen, wurde das BSHG aber aufgespalten und durch das SGB II und SGB XII ersetzt. Diese Neuregelung hat auch die Unterscheidung nach der Hilfe für erwerbsunfähige oder alte Personen (Sozialhilfe gemäß SGB XII) und der Grundsicherung für erwerbsfähige Personen (z.B. Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II) gebracht.

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Auf diesen Artikel verweisen: Subsidiarität, subsidiär/Subsidiaritätsprinzip * Landeswohlfahrtsverband (LWV)