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sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.sozial)
    

Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist ein Anspruch auf Naturalrestitution bei einer Nebenpflichtverletzung durch den Sozialleistungsträger. Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist im Wege richterlicher Rechtsfortbildung entwickelt worden. Er basiert auf dem zwischen Bürger und Sozialleistungsträger bestehendem Sozialrechtsverhältnis.

Voraussetzungen:

  1. Verletzung einer behördlichen Auskunfts-, Beratungs- und Betreuungspflicht (= Nebenpflichten)
  2. Die Voraussetzungen des wiederherzustellenden sozialrechtlichen Anspruchs müssen gegeben sein, soweit sie nicht nur wegen der Pflichtverletzung fehlen.

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