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Sperrminorität
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
    

Mit Sperrminorität wird bei Aktiengesellschaften ein Anteil von mindestens 25 % der Aktien plus eine bezeichnet. Der Inhaber der Sperrminorität kann auf der Hauptversammlung alle Beschlüsse verhindern, für eine 3/4-Mehrheit (= 75 %) erforderlich ist.

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