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06.02.06 Anonym: Der Gestetzestext in § 4 Abs. 3 StAG wird falsch zitiert !!!
17.09.05 decimo: Machen Worte überhaupt Sinn? Wenn eine Staatsangehörigkeit deutsch sein kann, was ist dann eine Volkszugehörigkeit? Die Staatsangehörigkeit ist ein rechtliches Band zwischen einer Person und einem Staat. Nehmen wir das Wort auseinander, erhalten wir \"Staat\" und \"Angehöriger\". Somit bin ich also ein \"Angehöriger des Staates Deutschland\" oder \"Deutsches Reich\". Ebenso \"Volkszugehörigkeit: Ich gehöre dem deutschen Volke zu, oder ich bin ein Zugehöriger des deutschen Volkes. Die Staatsangehörigkeit beschreibt also das Völkerrechtssubjekt (den Staat) einerseits, und die mit ihr verbundene Person. Sonst würde es ja einen Staat \"Deutsch\" geben müssen. Man muß wissen was man will, wenn Begrifflichkeiten verwendet werden!!