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Staatsschutzdelikte
(recht.straf.bt)
    

Als Staatsschutzdelikte werden die im ersten Abschnitt des Strafgesetzbuches zusammengefassten Straftaten bezeichnet. Dazu gehören: Vorbereitung eines Angriffskrieges, Aufstacheln zum Angriffskrieg, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Verstoß gegen Vereinigungsverbote, Agententätigkeit, verfassungsfeindliche Sabotage, Verunglimpfung des Bundespräsidenten, des Staates oder seiner Symbole, ...

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Auf diesen Artikel verweisen: Bundesanwaltschaft