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Stadtluft macht frei/Luft macht eigen
(recht.geschichte)
    

Mit "Stadtluft macht frei" wird der im alten Reich gültige Grundsatz bezeichnet, dass ein Bauer nach "Jahr und Tag" (d.h. nach einem Jahr und einem Tag), die er in einer freien Reichsstadt gelebt hat, frei von Leibeigenschaft und Frondiensten wurde.

Die Wendung selbst, wurde allerdings erst durch die Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts geprägt.

Mit "Luft macht eigen" wird der Grundsatz bezeichnet, dass ein Bauer, der in einem bestimmten Gebiet wohnte - und damit dessen Luft atmete - unter die Leibeigenschaft des Grundherrn dieses Gebietes fiel.

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