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Embryonale Stammzellen werden aus Embryonen gewonnen und tragen das Potential
zur Entwicklung eines vollständigen Menschen in sich, sog.
totipotente Stammzellen. Gewinnung und Umgang wurden
in verschiedenen Gesetzen stark eingeschränkt. Z.B.
Embryonenschutzgesetz (ESchG),
Stammzellengesetz (StGZ).
Adulte Stammzellen werden aus bestimmten Organen des erwachsenen Menschen
entnommen. Sie sind nur eingeschränkt differenzierbar, sog.
pluripotente Stammzellen.
Sollte es allerdings, was im Moment noch nicht absehbar ist,
möglich sein, daß adulte Stammzellen so "reprogrammiert"
werden können, daß sie das gleiche Potential wie embryonale
Stammzellen haben, wird vertreten, daß sie dann auch wie
solche zu behandeln sind. D.h. sie unterlägen dann
den gleichen gesetzlichen Verboten.
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