Das Standrecht ist ein in Kriegs- oder Notstandszeiten geltendes
Sonderrecht, das bei Nichtverfügbarkeit von ordentlichen Gerichten die
sofortige Verurteilung und Vollstreckung durch sog. Standgerichte ermöglicht.
In der Bundesrepublik Deutschland sind solche Standgerichte verfassungswidrig
(Art. 101 Abs. 1 GG).
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