|
Davon, dass ein Sachverhalt steuerbar ist, spricht man im Steuerrecht, wenn er grundsätzlich eine Pflicht zur Steuerzahlung auslösen kann, unabhängig ob es im Einzelfall zu einer Steuerpflicht kommt.
Beispiel: Gemäß § 1 UstG sind alle Lieferungen und Leistungen eines Unternehmers gegen Entgelt steuerbar. Im Einzelfall kann aber eine Ausnahmetatbestand vorliegne, der dazu führt, dass keine Umsatzsteuer zu zahlen ist.
Werbung:
| |