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Stiftung des öffentlichen Rechts
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Von einer Stiftung des öffentlichen Recht spricht man, bei einem öffentlich-rechtlichen Vermögen, das verselbständigt wird und seinen Zweck mit den Mitteln erfüllt die aus dem Vermögen erwirtschaftet werden.

Siehe zur Abgrenzung auch unter Stiftung des Privatrechts und fiduziarische Stiftung.

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Auf diesen Artikel verweisen: Kuratorium * Stiftung des Privatrechts * mittelbare/unmittelbare Staatsverwaltung