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16.09.05&Anonymous&Seit Inkraftreten des Justizvereinfachungsgesetzes ist f�r die Entscheidung �ber solche Antr�ge der Rechtspfleger zust�ndig. Dabei ist zu beachten, dass Interessen Dritter, die nicht Familienangeh�rige sind, wie Arbeitgeber des Verurteilten, oder auch Lebensgef�hrten (aus \"wilder Ehe\") nicht ber�cksichtigt werden k�nnen.