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16.09.05&Anonymous&Seit Inkraftreten des Justizvereinfachungsgesetzes ist für die Entscheidung über solche Anträge der Rechtspfleger zuständig. Dabei ist zu beachten, dass Interessen Dritter, die nicht Familienangehörige sind, wie Arbeitgeber des Verurteilten, oder auch Lebensgefährten (aus \"wilder Ehe\") nicht berücksichtigt werden können.