logo
Artikel Diskussion (1)

Zu diesem Artikel gibt es 1 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

07.03.16 Anonym : Die kleine Strafkammer ist auch für Berufungen gegen Unteile vom Schöffengericht zuständig (laut dem Text nur Strafrichter)

Vgl. § 76 I GVG