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Streikbefehl/Streikaufruf
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.kampf)
    

Mit Streikbefehl wird der konkrete nach dem Streikbeschluss erfolgende Aufruf an die Arbeitnehmer zur Niederlegung der Arbeit bezeichnet. Der Aufruf kann sowohl befristet wie auch unbefristet erfolgen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Streikbeschluss