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Streikbrecher
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.kampf)
    

Bezeichnung der Arbeitnehmer für Arbeitskollegen, die sich einem Streik nicht anschließen.

Aus Arbeitgebersicht werden "Streikbrecher" als arbeitswillige Arbeitnehmer bezeichnet.

Streikbruch ist zulässig. Daher muß es den arbeitswilligen Arbeitnehmern möglich sein, daß Betriebsgelände zu betreten. Allerdings sind zur Beeinflussung der Streikbrecher unter bestimmten Voraussetzungen sog. Streikgassen zulässig.

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Auf diesen Artikel verweisen: Streikgasse * Streikexzess