ich finde den Artikel sehr gut. Durch ihn habe ich besser verstanden was subjektives öfentliches Recht ist, als in einer Vorlesung zu dem Thema. Vielen Dank.
25.08.05 R. Schmitt:
Der erste Satz verwirrt mehr, als dass man ihn versteht. Das wirkt eher wie gebrochenes Deutsch. Schade eigentlich.