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Subrogation
(recht.ipr)
    

Mit Subrogation wird der Forderungsübergang nach ausländischem bzw. internationalem Privatrecht bezeichnet.

Dabei umfasst der Begriff sowohl vertraglichen Übergang (= Abtretung) als auch den gesetzlichen Übergang (= Legalzession). Im deutschen Recht ist der Begriff ungebräuchlich.

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