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substantiiert
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Davon, dass ein Anspruch substantiiert ist, spricht man im Zivilprozessrecht, wenn genügend Tatsachen vorgetragen wurden, um ihn begründet scheinen zu lassen. Siehe unter Darlegungslast/Behauptungslast und Substantiierunglast.

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Auf diesen Artikel verweisen: ausdrückliches Bestreiten, i.S.v. § 138 ZPO/Bestreiten mit Nichtwissen * Rechtfertigungsvorbringen Kündigungsschutzklage