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Substanzgebrauch/Substanzverbrauch
(recht.zivil.materiell.erb)
    

Insbesondere im Rahmen der Nacherbschaft.

Beispie. Geldvermögen 1.000.000,-: Substanzgebrauch: Nutzung/Verbrauch der Zinseinnahmen. Substanzverbrauch, Verbrauch der angelegten 1.000.000,-.

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