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Diskussion (3) |
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Zu diesem Artikel gibt es 3 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten07.06.16 Anonym : | Eine Bereitstellung der Haushaltsmittel reich sehr wohl! Die Lehre vom Totalvorbehalt ist wegen der zu engen Ketten, an die das Parlament durch einen immerwährenden Vorbehalt des Gesetzes gelegt würde, überkommen. Jede Subvention innerhalb eines bestimmten Gebietes würde einer eigenen EGL bedürfen. Vielmehr soll aber bestimmtes Handeln nur temporär subventioniert werden (Regelfall). Ein Haushaltsbeschluss (formelles Gesetz) genügt der Wesentlichkeitstheorie und schafft entsprechende Einzelfallabwägung der Verwaltung, ob die Subvention zu vergeben ist oder nicht. Eine solche für jede Subvention zu erfolgende Einzelfallabwägung ist dem Parlament nicht zuzumuten. Eine (Generalklausel/)Norm mit unbestimmten Rechtsbegriffen, stünde nicht in Abhängigkeit zu den Haushaltsmitteln und würde faktisch wohl bei jeder Wahl immer vom parlamentarischen Gesetzgeber in abgewandelter Form neu erlassen.
| 29.04.08 info: | Einverstanden. ich werde mich darum kümmern.
| 28.04.08 Sibel: | Ich finde man sollte es ausführlicher schreiben, vielleicht noch mit einem Beispiel.
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