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suspendierende Stilllegung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.kampf)
    

Mit suspendierender Stilllegung wir die Möglichkeit des Arbeitgebers bezeichnet, bei Bestreikung seines Betriebs unabhängig von der Möglichkeit zur Fortführung die Weiterproduktion einzustellen, und dabei die Arbeitsverhältnisse der Arbeitswilligen zu suspendieren.

Folge ist, dass während der Suspendierung alle Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Lohn und Beschäftigung verlieren.

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