logo
Artikel Diskussion (0)
Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)
(recht.)
    

Mit TVöD wird der für die Angestellten im öffentlichen Dienst des Bundes seit 2005 geltende Tarifvertrag bezeichnet. Der TVöD hat inosweit den BAT abgelöst.

Soweit durch Inbezugnahme die Regelungen des BAT Bestandteil des Arbeitsvertrages waren, stellt sich die Frage, ob nach dem Wechsel der TVöD als in Bezug genommen gilt. Davon ist nur bei sog. Tarifwechselklauseln auszugehen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise