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Tatsachen
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Tatsachen sind wahrnehmbare oder festellbare äußere oder innere Zustände oder Vorgänge, die in der Gegenwart oder Vergangenheit liegen. Sind Tatsachen beweisbeduerftig müssen sie bewiesen werden.

Vergleiche auch:

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