logo
Artikel Diskussion (0)
Teilflächenvermächtnis
(recht.zivil.materiell.erb)
    

Wendet ein Erblasser einem Dritte den Teil eines noch ungeteilten Grundstücks im Wege des Vermächtnisses, spricht man von einem Teilflächenvermächtnis.

Zu beachten ist:

  1. Regelung von Wertersatz im Falle einer tatsächlichen/rechtlichen Unteilbarkeit
  2. Ob Übernahme von Belastungen gewollt ist

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise