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Mit TMG wird das Gesetz bezeichnet, das die Verhältnisse von Kommunikationsdiensten regelt, die nicht ausschliesslich Telekommunikation im Sinne des § 3 Nr. 22 Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk im Sinne des § 2 Rundfunkstaatsvertrages sind. Damit hat das TMG den Mediendienst-Staatsvertrag der Bundesländer abgelöst.
Dabei ist z.B. in § 15 TMG geregelt, dass eine Speicherung von Abrechnugsdaten für eine Frist von höchstens sechs Monaten zulässig ist. Darüber hinaus können die Daten gespeichert werden, wenn Anhaltspunkte für ein rechtswidrige Nutzung durch den Nutzer vorliegen und die Speicherung zum Zweck der Rechtsverfolung notwendig ist (§ 15 Abs. 8). Diese Regelung, die in erster Linie grossen OnlineUnternehmen wie eBay nutzen dürfte, hat dem Gesetz auch den Namen Lex eBay eingetragen.
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