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Tiere
(recht.zivil.materiell.at und recht.straf.bt)
    

Inhalt
             1. Zivil-/Strafrecht

1. Zivil-/Strafrecht

Tiere sind keine Sachen (§ 90a S. 1 BGB), werden aber rechtlich entsprechend wie Sachen behandelt (§ 90a S. 2 BGB).

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