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Tierschutz
(recht.oeffentlich.staat und recht.oeffentlich.verwaltung.bt.tierschutz)
    

Der im Tierschutzgesetz verwirklichte Schutz des Lebens und Wohlbefindens von Tieren. Das Tierschutzgesetz verbietet es Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen (§ 1 Tierschutzgesetz).

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Auf diesen Artikel verweisen: Sodomie