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Titelgegenklage
(recht.formell.prozess)
    

Mit Titelgegenklage wird eine in Analogie zur Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO von der Rechtsprechung entwickelte Klage bezeichnet, mit der die formelle Unwirksamkeit eines Titels (z.B. Unbestimmtheit) eingewandt werden kann.

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