logo
Artikel Diskussion (0)
Todeszeitpunkt
(recht.zivil.materiell.at)
    

Der für die Feststellung des Todes maßgebliche Zeitpunkt (= Todeszeitpunkt) ist nach h.M. der Eintritt des Gehirntods, d.h. des Zeitpunktes wenn die Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm unumkehrbar ausgefallen sind (Palandt/Heinrichs § 1 Rn. 3).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise