Mit Treuhandauftrag wird z.B. eine Anweisung eines Dritten (idR einer Bank) an einen Notar bezeichnet, unter bestimmten Auflagen von einer zu treuen Händen übersandten Löschungsbewilligung Gebrauch zu machen. Ein solcher Treuhandauftrag ist nach h.M. bis zur Erfüllung der Auflagen frei widerruflich (str.).