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Trivialpatent
(recht.zivil.materiell.sonder.patent)
    

Mit Trivialpatent bezeichnet man Patente mit einer geringen Erfindungshöhe, die gleichwohl wirksam patentiert wurde.

Beispiel: Patent auf "eine Methode zur Repräsentation von Programmen in einem grafischen Umfeld durch kleine Bilder die die Programmfunktion sinngemäß wiedergeben" (= Icons)

Die Möglichkeit zur Patentierung von "Ideen" senkt die Hürde für die Eintragung von Trivialpatenten und kann für die Gesamtwirtschaft zum Problem werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Patenttroll * Softwarepatente