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ultima ratio
(recht.allgemein und recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit und recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.kampf)
    

Inhalt
             1. Individualarbeitsrecht
             2. Arbeitskampfrecht

Lat. für : letztes Mittel. Im Recht besagt der "ultima ratio"-Grundsatz immer, daß das unter diesem Grundsatz stehende Mittel erst eingesetzt werden darf, wenn alle anderen Mittel versagt haben.

1. Individualarbeitsrecht

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer verhaltensbedingt grundsätzlich nur dann kündigen, wenn er zuvor versucht hat eine Verhaltensänderung mittels Abmahnung herbeizuführen.

2. Arbeitskampfrecht

Arbeitnehmer und Arbeitgeber dürfen erst zu den Mitteln des Arbeitskampfes greifen, wenn alle Verhandlungsmöglichkeiten erschöpft sind.

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Auf diesen Artikel verweisen: Arrest, ZPO * Warnstreik * Streik