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unbestimmte Verurteilung/unbestimmte Strafe
(recht.straf.jugend)
    

Früher im Jugendstrafrecht vorgesehene Strafe, bei der der Jugendliche zu mind. 4 Monate und maximal 4 Jahre Haft verurteilt wurde. Nach Ablauf der 4 Monate konnte der Jugendliche jederzeit zur "Probe" entlassen werden.

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