logo
Artikel Diskussion (0)
Ungehorsam
(recht.straf.bt.111)
    

Inhalt
             1. Strafrecht

1. Strafrecht

Die Strafbarkeit der öffentlichen Aufforderung zum Ungehorsam gemäß § 110 StGB ist seit 1970 abgeschafft. Es bleibt aber die Strafbarkeit der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, § 111 StGB.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise