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Urhebernennung
(recht.zivil.prozess.formell)
    

Wird ein unmittelbarer Besitzer als Besitzer einer Sache verklagt, so kann er den mittelbaren Besitzer benennen und dessen Ladung beantragen. Übernimmt der mittelbare Besitzer dann den Rechtsstreit, kann der unmittelbare Besitzer aus dem Verfahren entlassen werden (§ 76 ZPO).

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