logo
Artikel Diskussion (0)
Urkunde
(recht.zivil.formell.prozess und recht.straf.bt)
    

Inhalt
             1. Zivilrecht
             2. Strafrecht

1. Zivilrecht

Eine Urkunde ist eine in Schriftzeichen verkörperte Gedankenerklärung.

2. Strafrecht

Im Strafrecht gilt ein ein anders gefasster Urkundenbegriff.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Beurkundung/notarielle Beurkundung * Schuldschein/Schuldurkunde * Kraftfahrzeugbrief/Kraftfahrzeugschein