Das elektronische Urkundenverzeichnis hat die Urkundenrolle abgelöst.
In das Urkundenverzeichnis müssen alle Urkunden eingetragen und hochgeladen werden.
Nur bei reinen Unterschriftsbeglaubigungen ohne Entwurfsfertigung durch den Notar ist das Hochladen freigestellt, nicht aber das Eintragen. Diese werden als Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurfsfertigung eingetragen.
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