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Der Angeklagte war aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen freizusprechen.
- Anklagevorwurf
- Sachverhaltsdarstellung
- Beweiswürdigung
Wird der Angeklagte teilweise freigesprochen, kann man die Entscheidungsgründe aufteilen in einen verurteilenden Teil und einen freisprechenden Teil.
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