logo
Artikel Diskussion (0)
veräußerliches Recht
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Veräußerlich sind alle Rechte über die der Inhaber verfügen kann.

Beispiel: Eigentum, Besitz

Gegenbeispiel: Urheberrecht.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: § 137 BGB Rechtsgeschäftliches Verfügungsverbot