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Verbandsklage
(recht.allgemein.prozess)
    

Von einer Verbandsklage spricht man, wenn bestimmten anerkannten Verbänden (z.B. den Verbraucherschutzzentralen) die Möglichkeit eingeräumt wird, in ihrem Aufgabenbereich im öffentlichen Interesse Klage zu erheben ohne in eigenen Rechten verletzt zu sein.

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