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Diskussion (2) |
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Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten22.04.09 Hans-Jürgen Mentzel: | M.E. findet eine Rückabwicklung gem. § 358 IV statt, wobei Bank in an die Stelle des Unternehmers tritt. Der Unternehmer selbst wird schließlich völlig aus der Rückabwicklung herausgehalten. MfG
| 18.04.06 Stefanie Gruber: | Sehr guter und verständlicher Artikel und übersichtliche Darstellung.
Weiter so.
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