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Verfahrenskonzentration
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Von Verfahrenskonzentration spricht man im Verwaltungsrecht, wenn anstelle mehrerer selbständiger Genehmigungsverfahren alle materiellrechtlichen Voraussetzungen in einem zentralen Verfahren von einer Behörde geprüft werden. Das Planfeststellungsverfahren hat eine solche Konzentrationswirkung.

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Auf diesen Artikel verweisen: Planfeststellungsverfahren