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Diskussion (1) |
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Zu diesem Artikel gibt es 1 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten31.01.10 JURI : | Wer Probleme hat, sich diese Definition zu merken, der sollte sich mal die §§ 873, 875, 877 BGB anschauen. Da habt Ihr die gleichen Worte: Übertragung, Belastung, Aufhebung, Änderung.
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